Alles
sollte seine
Richtigkeit haben!

Hinweise zur Künstlersozialkasse (KSK)

Auch wenn für itACT-Legien keinerlei Vorteile daraus zu ziehen sind, da wir kein Mitglied in der KSK sind, muss itACT-Legien Sie an dieser Stelle auf folgenden Umstand hinweisen:

Nach § 24 Abs.1 Satz 1 Nr.7 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sind Unternehmen verpflichtet, an die KSK (Künstlersozialkasse) eine Künstlersozialabgabe zu entrichten, die regelmäßig Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bei itACT-Legien als Agentur in Auftrag geben.

Deren Prozentsatz entspricht den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Zur Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Künstlersozialabgabe gehören gem. § 25 Abs.1 Satz 1 KSVG Zahlungen an selbstständige Künstler und Publizisten.

Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören nur Zahlungen an: juristische Personen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaft, KG auf Aktien) und GmbH & Co KG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Anstalten, Körperschaften und Stiftungen).

Als selbstständige Künstler (in der Rechtsform eines Einzelunternehmens) entsprechen wir nicht diesen Unternehmensformen – gezahlte Entgelte an uns fallen in die Bemessungsgrundlagen unserer Auftraggeber.

Fragen dazu beantwortet die Künstlersozialkasse (KSK) oder Ihr Steuerberater.


Weitere Informationen zur KSK

 

  Adresse

itACT-Legien
Fuchsweg 7D
50859 Köln – Lövenich
Deutschland

  Kontakt

 Fon:
02234 - 2007 551
 Fax:
02234 - 2007 553
 Mail:
 Web:
www.itact.de